FIS-Sicherheitsregeln für Ski- und Snowboardfahrer

Regel 1:
Rücksicht auf die anderen
Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Regel 2:
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Ski- und Snowboardfahrer muß auf Sicht fahren. Er muß seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Regel 3:
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Ski- oder Snowboardfahrer muß seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.

Regel 4:
Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Ski- oder Snowboardfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.

Regel 5:
Einfahren und Anfahren
Jeder Ski- oder Snowboardfahrer, der in eine Ski- oder Snowboardabfahrt einfahren oder nach einem Halt anfahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Regel 6:
Anhalten
Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Ski- oder Snowboardfahrer muß eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Regel 7:
Aufstieg und Abstieg
Ein Ski- oder Snowboardfahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrt benutzen.

Regel 8:
Beachten der Zeichen
Jeder Ski- oder Snowboardfahrer muß die Markierung und die Signalisation beachten.

Regel 9:
Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Regel 10:
Ausweispflicht
Jeder Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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